Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltend für die Vertragsparteien der Manox GmbH, folgend «Manox» genannt
Regelungsgegenstand
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das vertragliche Verhältnis zwischen den Kunden der Manox und der Manox selbst.
Sie gelten für sämtliche mit der Manox abgeschlossenen Verträge sowie für alle deren Produkte und Dienstleistungen.
Die Verträge gelten für jegliche Rechtsnachfolger beider Parteien. Bei einer Rechtsnachfolgemüssen Manox oder deren Kunden den Dritten auf die Geltung der vorliegenden AGB hinweisen.
Zum IT-System gehören auch Online-Plattformen (z.B. Website) und dafür benötigte Infrastruktur (z.B. Webserver)
Zuständigkeitsbereiche
Manox ist unter Vorbehalt von Ziffer 12b grundsätzlich allein für alle übertragenen Arbeiten zuständig.
Umfang der Vertragswerke
Mit Unterzeichnung von Aufträgen/Verträgen akzeptiert der Kunde die folgenden Bestandteile als grundlegende Vertragselemente:
vom Kunden gesandte elektronische Bestellungen (z.B. per E-Mail)
vom Kunden unterzeichnete Verträge, Auftragsbestätigungen oder Offerten
dem Kunden mit oder vor der Vertragsunterzeichnung unterbreitete Leistungsbeschrieb und einschlägige technische Informationen
die vorliegenden, durch Manox formulierten allgemeinen Geschäftsbedingungen
Anwendbares Recht auf alle Vertragselemente
Auftragsbestätigungen und Verträge unterstehen, soweit die vorliegenden AGB das dispositive Recht nicht anders regeln, dem schweizerischen Obligationenrecht und dahingehend, insbesondere den Normen über den Werkvertrag im Sinne von Art. 363 ff. OR.
Änderungen und Budgetpositionen
Änderungswünsche des Kunden, zusätzliche, im Leistungsbeschrieb grundsätzlich nichtenthaltene Dienste und Lieferungen werden von der Manox in Bezug auf die Realisierbarkeit, den Termineinfluss und die Kostenfolgen geprüft.
Das Ergebnis wird dem Kunden vor der Ausführung der zusätzlichen Änderungswünsche zur Genehmigung vorgelegt
Fristen
Die vereinbarten Termine sind verbindlich, sofern die Daten/Informationen durch den Kundenfristgerecht übergeben werden und der Kunde seine Mitwirkungspflicht vollumfänglich erfüllt hat.
Treten Verzögerungen durch unvorhergesehene Ereignisse oder zusätzliche Kundenwünsche ein, wird ein neuer Termin vereinbart.
Terminverzögerungen berechtigen zu keinen Preisreduktionen.
Werkübernahme
Werkabnahmen erfolgen gemäss den vertraglich vereinbarten Terminen in Etappen.
Die Werkabnahmen werden protokolliert und von den Parteien unterzeichnet.
Mit den Werkabnahmen erfolgt sogleich der Übergang von Nutzen und Gefahren auf die andere Vertragspartei.
Stellt der Kunde nachträglich Fehler oder Mängel fest, sind diese umgehend Manox zu melden. Diese verpflichtet sich zur Fehlerbeseitigung, soweit sie für die Mängel im Sinne der Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts verantwortlich gemacht werden kann.
Ohne Werkabnahme gilt stillschweigende Annahme ab dem Zeitpunkt der Meldung des Abschlusses der Arbeiten durch Manox.
Reduktionen am Werkpreis sind ausgeschlossen, soweit die Mängel im Sinne von Ziffer 7d von Manox behoben werden. Für alle anderen Situationen sind Reduktionen gänzlich ausgeschlossen.
Leistungen werden nach Absprache oder Offerte abgerechnet.
Urheberrechte gemäss URG
Die Urheberrechte von Leistungen, Quellencodes oder Dokumentationen, welche durch Manox erbracht worden sind, bleiben vollständig im Eigentum der Manox.
Alle von Kunden oder Dritten gelieferten Daten (z.B. Texte, Bilder, Grafiken) bleiben in deren Eigentum.
Die Übertragung von Nutzungsrechten an Andere bedingen einer schriftlichen Zustimmung von Manox.
Vertraulichkeit/Geheimhaltung
Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, sämtliche Daten und Unterlagen auf Dauer eines berechtigten Interesses einer der Parteien vertraulich zu behandeln. Gegenteilige Vereinbarungen bleiben vorbehalten.
Die Mitarbeiter von Manox sind per Anstellungsvertrag zur Geheimhaltungspflicht inklusive Konventionalstrafe verpflichtet.
Kunden haben vertrauliche Daten explizit zu kennzeichnen oder vorgängig schriftlich darüber zu informieren, sofern diese nicht eindeutig als vertraulich erkennbar sind.
Gewährleistung und Garantie
Für von Manox weiterverkaufte Geräte, Software oder Leistungen von Dritten
werden Gewährleistungen oder Garantien von Manox ausgeschlossen
gelten die Gewährleistungen und Garantien des Herstellers / Lieferanten
stellt die Unterstützung bei der Beanspruchung von Gewährleistungen und Garantien eine kostenpflichtige Dienstleistung von Manox dar, wenn kein Fixpreis vereinbart wurde
Für von Manox erbrachte Dienstleistungen
garantiert Manox, dass die Arbeiten gemäss Verträgen und Spezifikationen realisiert werden
nehmen beteiligte Parteien zur Kenntnis, dass Störungen von IT Systemen und Fehler von Software auch bei grösster Sorgfalt nicht ausgeschlossen werden können
sind weitere Gewährleistungen oder Garantien von Manox ausgeschlossen
Keiner Gewährleistung unterliegen
Verschleissteile
Bedienungsfehler
Arbeiten/Änderungen durch Kunden oder Dritte
Fehler in oder durch Fremdprogrammen
Nicht durch Manox betreute Hard- und Software
Unterbrüche des IT-Systems
Verfügbarkeit
Manox kann nicht die Verfügbarkeit von Applikationen oder Diensten garantieren.
Stellt der Kunde entsprechende finanzielle Mittel für eine höhere Redundanz/Absicherung seines IT-Systems zur Verfügung, kann die Verfügbarkeit erhöht, aber nicht garantiert werden.
Schadenersatz und Haftung
Schadenersatzansprüche sind, sofern gesetzlich zulässig, generell ausgeschlossen
Vorbehalten sind andere Regelungen im Vertrag
Mit Ausnahme von Verschulden seitens Manox, wird jede Haftung seitens Manox wegbedungen. Insbesondere, aber nicht nur:
Betriebsunterbrüche
Ausfälle oder nicht Verfügbarkeit von Diensten
Datenverluste jeglicher Art
Juristische Streitigkeiten zwischen Kunden und Dritten
Falsche Lizenzierung oder Verletzung der Rechte von Dritten
Sicherheitsverletzungen wie Cyberangriffe oder Social Engineering
Höhere Gewalt / Force Majeure
Die Haftung von Manox bei schuldhafter Nicht- oder Schlechterfüllung der Leistungen wird in jedem Fall beschränkt auf die vertraglich vorgesehene Gesamtsumme der Geldleistungen des Kunden für den entsprechenden Auftrag. Diese Beschränkung gilt für schuldhaft verursachte Körper- oder Sachschäden nicht.
Höhere Gewalt
Keine der Parteien haften für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Verpflichtungen, soweit diese Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung auf Umstände zurückzuführen ist, die sich ihrer zumutbaren Kontrolle entziehen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Handlungen eines Staatsfeindes, Pandemien, Brände, Überschwemmungen, Kriege, zivile Unruhen, Sabotage, Unfälle, Aufstände, Terrorismus, Blockaden, Embargos, Stürme, Explosionen, Arbeitskonflikte (unabhängig davon, ob die Forderungen der Angestellten vernünftig sind und in der Macht der Partei liegen, sie zu erfüllen), Handlungen von Regierungsorganen, Versagen oder Verzögerung von Dritten oder Regierungsorganen, von denen Genehmigungen, Ermächtigungen, Lizenzen, Konzessionen oder Erlaubnisse eingeholt werden müssen, oder die Unfähigkeit, Arbeit zu erhalten, Materialien, Ausrüstung oder Transport oder Krankheit des technischen Personals von Manox (hier zusammenfassend als "Höhere Gewalt" bezeichnet).
Jede Partei unternimmt angemessene Anstrengungen, um die Dauer und die Folgen von Leistungsausfällen oder -verzögerungen aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt zu minimieren.
Im Falle höherer Gewalt ist Manox nicht verpflichtet, Techniker zu Zeiten oder an Orten arbeiten zu lassen, an denen ihre Sicherheit oder Gesundheit gefährdet sein könnte, und wird in jedem Fall nicht verlangen, dass Techniker vor Ort erscheinen.
Ausführung durch Manox
Manox verpflichtet sich Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen
Manox ist berechtigt, die Leistungen von Dritten ausführen zu lassen
In der Art und Weise der für die Dienstleistungen benutzten Umgebung ist Manox in allen Belangen frei
Sofern in Verträgen nichts anderes vereinbart wurde, sind explizit keine Druckerzeugnisse in Aufträgen enthalten
Arbeiten an von Manox betreuten Anlagen oder Systemen/Software dürfen ausschliesslich durch Manox ausgeführt werden
Für Zugriffe Dritter, wird die Zustimmung des Kunden eingeholt, sofern nicht davon ausgegangen werden kann.
Verantwortlichkeiten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich mit Unterzeichnung des Vertrages, bzw. mit Abschluss des Auftrages
Zur ordentlichen Nutzung der vertraglichen Sache
Einhaltung und Abklärung von Lizenzbestimmungen
Einhaltung und Abklärung von Rechten von Dritten
Elektrische und andere bauseitige Installationen
Datensicherung und Geschäftskontinuität
Aufbewahrung von vertraulichen Informationen
Unterbreitung und Sicherstellung der Übernahme dieser AGB bei Einbezug Dritter
Pflichten des Kunden
Der Kunde nimmt folgende, ihm obliegende Nebenpflichten bzw. Mitwirkungspflichten zur Kenntnis und stellt deren Erfüllung sicher:
Umgehende und detaillierte Meldung von Problemen und Störungen der von Manox für den Kunden erbrachten Leistungen
Aktive Zusammenarbeit mit Manox und Erfüllung der Mitwirkungspflichten (z.B. termingerechte Lieferung von Informationen)
Frühzeitige Meldung von Änderungen mit Bezug auf das IT-System des Kunden
Änderung von Ansprechpartnern oder Mitarbeitenden des Kunden (On/Offboarding)
Melden neuer Geräte oder Software (Schutzmassnahmen, Integration, Inventar)
Grosse Änderungen am Umfang von Datenbeständen (Löschungen, Kopien, Uploads)
Geplante Wartungsarbeiten, Stromunterbrüche oder ähnliches
Geplante Anschaffungen von neuen Applikationen oder Geräten (Kompatibilität)
Weitergabe/Entsorgung von gebrauchtem IT-Material (Daten- und Cyber Risiko)
Anpassungen oder Intervention von Dritten mit Einfluss auf IT-System
Meldung von Sicherheitsvorfällen oder Risiken (u.A. präventiv zur Abklärung durch Manox)
Identifikation von Manox Mitarbeitern bei Vor-Ort-Einsätzen
Regelmässige Prüfung der Berechtigungen für sensitive Daten und Dateien (Zugriffsrechte)
Sicherer Umgang mit Passwörtern und Zugangsdaten
Organisation des Umgangs mit IT-Systemen und Sensibilisierung der eigenen Mitarbeitenden
Kunde betreibt aktives Risikomanagement und involviert Manox für Vorschläge
Abschluss von Versicherungen (Empfohlen wird IT-Versicherung inkl. Cyber Risiken)
Missbrauch
Leistungen von Manox dürfen nicht zum Nachteil von Dritten eingesetzt werden. Darunter fällt insbesondere:
Nutzung/Verbreitung von Viren, Spam, Malware, widerrechtlichen Inhalten/Software
Verwendung von Scripts, Programmen und Diensten, welche Systemressourcen zum Nachteil anderer beeinflussen
Betrieb und direkte sowie indirekte Förderung von Adult- oder Download-Sites oder Inhalten
Weiterverkauf
Grundsätzlich dürfen Leistungen von Manox an Dritte weiterverkauft werden.
Bei Weiterverkauf der Leistungen von Manox an Dritte, stellt der Kunde sicher, dass diese ebenfalls die Bedingungen dieser AGB kennen und einhalten.
Der Kunde haftet für das Verhalten von Dritten wie für eigenes.
Werbung
Manox ist berechtigt, die ausgeführten Arbeiten als Referenz zu Werbemassnahmen auf den eigenen Websites und auf Referenzlisten zu verwenden.
Auf Online Lösungen von Kunden, welche in Zusammenarbeit mit Manox erstellt wurden, darf Manox einen Link auf die eigene Website platzieren, sofern nichts anderes vereinbart wurde. In jedem Fall sind Kunden verpflichtet, die Arbeiten von Manox im Impressum der Website zu erwähnen.
Weitere Werbemassnahmen werden mit dem Kunden abgesprochen
Zahlung
Zahlungen sind per Banküberweisung zu tätigen, sofern nicht anders in Verträgen geregelt ist.
Wiederkehrende Leistungen sind jeweils im Voraus zu begleichen.
Material, Hardware und Lizenzen werden erst nach Vorauszahlung bestellt, sofern keine besondere Regelung mit dem Kunden besteht.
Manox behält sich das Recht vor, eine oder mehrere Teilzahlungen zu verlangen.
Erfolgreich abgeschlossene oder nutzbare Teilleistungen können fortlaufend abgerechnet werden. Bei fehlender Mitwirkung des Kunden ist Manox berechtigt, diese Leistungen nach angemessener Frist als abgeschlossen zu betrachten.
Erfolgt keine Beanstandung einer Rechnung innerhalb der Zahlungsfrist, gilt diese als genehmigt.
Erfolgt keine oder eine unvollständige Zahlung bis zum Ablauf der Zahlungsfrist, gerät der Kunde automatisch in Verzug und schuldet gesetzliche Verzugszinsen, kostendeckende Mahnspesen sowie Inkassokosten inkl. Gerichts- und Anwaltskosten.
Bei Zahlungsverzug ist Manox berechtigt, Leistungen des Kunden vorübergehend oder ganz einzustellen.
Alle Beträge beziehen sich in Schweizer Franken (CHF) und sind netto.
Auf allen Beträgen wird die Schweizer Mehrwertsteuer erhoben.
Abonnemente
Abonnemente enthalten jeweils eine oder mehrere wiederkehrende Dienstleistungen.
Der Leistungsumfang und Kosten jedes Abonnements sind auf der Rechnung ersichtlich.
Der Vertragsbeginn ist der Zeitpunkt, an welchem das Abonnement bereit für eine Installation, Konfiguration oder Nutzung ist.
Abonnemente werden mit der Bestellung des Kunden rechtsgültig in Kraft gesetzt.
Mindestlaufzeit, automatische Verlängerung sind in der Regel dieselben und können je nach Abonnement entweder ein halbes oder ganzes Jahr dauern.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit werden Abonnemente automatisch um die Mindestlaufzeit verlängert.
Eine eventuelle Kündigung von Abonnementen muss 60 Tage vor Ablauf der Laufzeit, schriftlich (postalisch oder elektronisch) bei der Gegenpartei eintreffen.
Bei Abonnementen, die während der Laufzeit abgeändert werden können, werden die Kosten dafür pro-rata per nächstem Abrechnungsdatum in Rechnung gestellt. Beispiel: Kunde benötigt ab nächstem Monatsbeginn eine zusätzliche Mailbox.
Beim Umstieg auf ein anderes Abonnement besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Gutschrift.
Bei Beendigung von Abonnementen ist Manox berechtigt und verpflichtet, sämtliche Daten von Kunden auf den betroffenen Systemen zu löschen.
Manox unterstützt Kunden bei einem Transfer zu anderen Anbietern. Die Aufwände und Kosten werden vom Kunden übernommen.
Für gewisse Dienstleistungen bietet Manox Erweiterungen an (auch “Add-ons” genannt), diese gelten als Erweiterung des zugrunde liegenden Abonnements.
Änderungen von Herstellern/Lieferanten, Einführung von Steuern oder Kursschwankungen können Preisänderungen in der laufenden Abonnementsperiode nach sich ziehen.
Manox hat das Recht, die Preise jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern. Änderungen treten per nächstem Abrechnungsdatum in Kraft.
Abwerbung
Kunden und Manox stimmen überein, dass sie sich nicht um eine Anstellung bemühen und sie weder direkt noch indirekt Mitarbeitende oder Auftragnehmende des jeweils anderen einstellen oder anderweitig beschäftigen werden, weder direkt noch indirekt während des Zeitraums, in dem Leistungen erbracht werden, noch in den 24 Monaten unmittelbar nach Beendigung der Zusammenarbeit.
Verwaltungswerkzeuge
Entsprechende Leistungen oder Abonnemente vorausgesetzt, geben Kunden das stillschweigende Einverständnis, dass Manox auf den Systemen des Kunden permanent aktive Verwaltungswerkzeuge (z.B. für Fernzugriff, Software-Updates, Inventar, Datensicherung, Virenschutz etc.) installiert und betreibt.
Auf Komponenten wie Firewalls, Server, NAS, Arbeitsstationen usw. werden teilweise automatisierte Unterhaltsaufgaben ausgeführt. Üblicherweise, aber nicht abschliessend, handelt es sich dabei um:
Installation / Einspielen von Software-Updates
Prüfung auf vorhandene Schadsoftware / Kompromittierung
Sicherung von Daten oder kompletten Systemen
Erneuerung von Sicherheitszertifikaten
Während der Ausführung von automatisierten Aufgaben kann es zu einer reduzierten Systemleistung kommen. Manox bemüht sich, diese Aufgaben so einzuplanen, dass Benutzer so wenig wie möglich gestört werden.
Trotz vorbeugender Massnahmen von Manox und von Herstellern, können durch automatisiert ausgeführte Aufgaben (z.B. Software-Updates) Probleme auf den Systemen des Kunden auftreten. Wenn kein Fixpreis vereinbart wurde, übernehmen Kunden allfällige Kosten für die Behebung durch Manox. Es besteht kein Anspruch zur Preisreduktion.
Support
Aus Gründen der Effizienz, der Priorität und der Organisation sollten Supportanfragen durch den Kunden immer online auf dem Supportsystem ausgelöst werden.
Falls das Supportsystem nicht zugänglich ist, oder mit SLA-Verträgen auch ausserhalb der entsprechenden Verfügbarkeiten, können Notfälle per Telefon an Manox gemeldet werden.
Aufwände werden auf 15 Minuten genau erfasst und abgerechnet, wenn kein Fixpreis vereinbart wurde.
Pro Problem/Anfrage löst der Kunde jeweils ein Ticket aus.
Es wird zuerst versucht, Support über Fernzugang zu erbringen.
Kunden müssen bei Aufforderung die betroffene Anwendung prüfen und entsprechend auf das Ticket antworten.
Bei ausbleibender Antwort, hat Manox das Recht, ein Ticket unter Abrechnung der bisher getätigten Aufwendungen zu schliessen.
Der Kunde informiert seine Mitarbeiter bezüglich dem Beanspruchen von Support.
Wartung
Manox informiert den Kunden über absehbare Unterbrüche genügend im Voraus
Manox wird freien Zutritt zur Durchführung von Service- und Wartungsarbeiten gewährt.
Der Kunde meldet allfällige Alarme und Benachrichtigungen sofort.
Digitale Kommunikation
Manox ist berechtigt sämtliche Mitteilungen über Produkte, Unterhaltsarbeiten, Verfügbarkeit, Zahlung, Inbetriebnahme, Kündigungen, Identifikation und Zugriffen auf digitalem Wege an Kunden zu übermitteln.
Geschäftszeiten
Die offiziellen Öffnungs- und Geschäftszeiten von Manox sind
Montag bis Freitag, von 8h morgens bis 12:00 und von 13:30 bis um 17h abends
b. Betriebsferien/Ausflüge sind am eingeschalteten Telefonbeantworter und erkennbar. u.A.
Offizielle Feiertage des Kantons Zürich sowie St. Gallen
Letzte Arbeitswoche des Jahres
Teilweise Vertragsungültigkeit
Erweisen sich Vertragsteile als ungültig, durch die Entwicklung überholt, wegen Verstosses gegen bestehende Gesetze unwirksam oder nicht durchsetzbar, hat dies nicht die Ungültigkeit des ganzen Vertrages zur Folge; sie gelten als in einer Weise abgeändert, dass sie mit dem Gesetz vereinbar sind.
Die entsprechenden Vertragsartikel werden unter den Vertragspartnern neu geregelt.
Anpassungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Manox behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern.
Auf entsprechenden Dokumenten (z.B. Offerten, Auftragsbestätigungen oder Verträge) wird das Datum der letzten Änderung der AGB angezeigt.
Kunden können sich innert 30 Tagen zu den Änderungen an den AGB äussern.
Bei ausbleibendem oder nicht fristgerechtem Widerspruch gilt die stillschweigende Annahme.